Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Der AKTIV Pflegedienst Laatzen UG ist eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung und führt diese verpflichtenden Beratungsgespräche in Laatzen, Hannover und den umliegenden Stadtteilen fachgerecht durch.
Was ist das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI?Das Beratungsgespräch dient der Sicherung und Verbesserung der häuslichen Pflege.
Es handelt sich nicht um eine Kontrolle, sondern um eine unterstützende und beratende Maßnahme für pflegende Angehörige.
Ziel ist es:
- die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen
- pflegende Angehörige zu entlasten
- über Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten zu informieren
Wer ist zur Teilnahme verpflichtet?Die Teilnahme ist verpflichtend für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten:
- Pflegegrad 2 und 3: Beratung halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: Beratung vierteljährlich
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können das Beratungsgespräch freiwillig in Anspruch nehmen.
Die Durchführung wird von der Pflegekasse verlangt und entsprechend dokumentiert.
Inhalte des BeratungsgesprächsIm Rahmen des Beratungsgesprächs informieren und beraten wir individuell zu:
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Pflegesituation & Pflegequalität- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Hinweise zur sachgerechten Durchführung der Pflege
- Unterstützung bei pflegerischen Fragestellungen
- 🛏️ Pflege & PräventionDekubitusprophylaxe
- Mobilität und Sturzprophylaxe
- Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Umgang mit Inkontinenzmaterialien
- Pflegerische Entlastung im Alltag
- 🧰 Hilfsmittel & EntlastungsangebotePflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 40 SGB XI)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegebetten, Rollatoren, Inkontinenzmaterial
- Hebe- und Transfertechniken
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Leistungen der PflegeversicherungBeratung zu weiteren Leistungen, u. a.:
- Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
- Entlastungsleistungen (§ 45 SGB XI)
- Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI)
- Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)
Wichtiger HinweisDer Umfang der Beratung richtet sich individuell nach der jeweiligen Pflegesituation.
Das Beratungsgespräch ersetzt keine medizinische oder pflegerische Behandlung, sondern dient der Information, Unterstützung und Qualitätssicherung.
Unser AnspruchWir verstehen das Beratungsgespräch als partnerschaftliche Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige – sachlich, verständlich und gesetzeskonform.
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Beratend. Unterstützend. Rechtssicher.